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Rechtliches beim Kauf von Griechischen Landschildkröten und Breitrandschildkröten

Griechische Landschildkröten und Breitrandschildkröten sind besonders geschützt und gehören dem höchsten Schutzstatus, dem Anhang A der europäischen Artenschutzverordnung an.

Das bedeutet:

  • diese Schildkrötenarten sind meldepflichtig und wer in Niedersachsen wohnt, muss Europäische Landschildkröten beim NLWKN, Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, Göttinger Chaussee 76, in 30453 Hannover anmelden
  • bei Umzug ist der Behörde der Ortswechsel mitzuteilen. Bei Verlust des Tieres ist das Tier abzumelden und die EU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde abzugeben
  • zur Weitergabe von europäischen Landschildkröten wird eine (EG) EU-Bescheinigung  mit Vermarktungsgenehmigung und  Fotodokumentation gemäß EG-Verordnung Nr. 338/97 benötigt.
    (Früher war dies die blaue CITES)

 

So sieht eine in Niedersachsen ausgestellte EU-Bescheinigung mit Fotodokumentation für Nachzuchten aus.

EU-Bescheinigung_Vorderseite1.JPG (105463 Byte)

EU-Bescheinigung_Rueckseite1.jpg (45772 Byte)

Vorderseite der EU-Bescheinigung

Rückseite der EU-Bescheinigung mit Bild des Plastrons (Bauchseite der Schildkröte)

EU-Bescheinigung3.jpg (29367 Byte)

EU-Bescheinigung4.jpg (34490 Byte)

Die Fotodokumentation ist mit der EU-Bescheinigung verbunden und mit dem Siegel der Behörde versehen. Solange die Fotodokumentation den Angaben entsprechend weitergeführt wird behält die EU-Bescheinigung ihre Gültigkeit. Bei einer Weitergabe der entsprechenden Schildkröte braucht dann keine neue EU-Bescheinigung beantragt werden.

0hne diese gültige EU-Bescheinigung dürfen Griechische Landschildkröten und Breitrandschildkröten nicht gekauft oder verkauft werden.

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